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Rentenrechner (gesetzliche Rente)

Berechne deine gesetzliche Rente aus Gehalt und Beitragsjahren mit der offiziellen Rentenformel, inklusive früherem oder späterem Rentenbeginn sowie Kranken- und Pflegeversicherung.

So nutzt du den Rentenrechner

  1. 01

    Gib dein monatliches Bruttogehalt und die Anzahl deiner Beitragsjahre ein.

  2. 02

    Lege dein geplantes Renteneintrittsalter fest. 67 ist die Regelaltersgrenze; früher bedeutet Abschläge, später einen Zuschlag.

  3. 03

    Lies deine voraussichtliche Bruttorente und den Betrag nach Kranken- und Pflegeversicherung ab.

Häufig gestellte Fragen

Wie wird die gesetzliche Rente berechnet?

Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenwert. Für ein Jahr mit dem Durchschnittsentgelt (rund 50.493 €) gibt es einen Punkt; höheres oder niedrigeres Gehalt skaliert die Punkte. Ein Punkt ist derzeit 40,79 € pro Monat wert.

Was ist der Zugangsfaktor?

Er berücksichtigt, wann du in Rente gehst. Mit der Regelaltersgrenze 67 liegt er bei 1,0. Ein früherer Beginn kürzt die Rente um 0,3 % pro Monat (bis zu 14,4 % mit 63), ein späterer erhöht sie um 0,5 % pro Monat.

Ist die Rente brutto oder netto?

Der Rechner zeigt die Bruttorente und den Betrag nach Kranken- und Pflegeversicherung. Die Einkommensteuer hängt von deinem Gesamteinkommen und deiner Situation ab und ist hier nicht enthalten.

Wie genau ist die Schätzung?

Sie geht von einem gleichbleibenden Gehalt im Verhältnis zum Durchschnitt und dem heutigen Rentenwert aus. Tatsächliche Renten steigen mit künftigen Rentenwert-Erhöhungen, die hier nicht hochgerechnet werden. Maßgeblich ist deine jährliche Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung.

Über dieses Tool

Der Rentenrechner schätzt deine gesetzliche Rente mit der offiziellen Formel der Deutschen Rentenversicherung: Er rechnet dein Gehalt in Entgeltpunkte um, wendet den Zugangsfaktor für dein Renteneintrittsalter an und multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert.

Du kannst den Rentenwert anpassen, zusätzliche Entgeltpunkte (etwa aus Kindererziehung) ergänzen und den Kassen-Zusatzbeitrag sowie den Zuschlag für Kinderlose einbeziehen, um den Betrag nach Sozialabgaben zu sehen. Das Ergebnis ist eine Planungshilfe, kein verbindlicher Rentenbescheid.

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